Eine private Krankheitskostenvollversicherung (PKV) oder private Krankenzusatzversicherung (PKV Zusatz)
mit dem Tarifmerkmal der Übernahme von Kosten einer Heilpraktikerin für Psychotherapie bieten eine volle oder anteilige Erstattung der Behandlungskosten.
Beihilfe für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes beinhaltet in der Regel die anteilige Erstattung von Heilpraktiker Behandlungen.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte erkundige dich bei deiner Gesellschaft, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für eine Heilpraktikerin für Psychotherapie erfolgt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel keine Kosten der Heilpraktiker Behandlung.
Selbstverständlich kannst du jederzeit als Selbstzahler einen Termin buchen.
Sehr gern überbrücke ich auch mit dir die Wartezeit für einen Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Somit türmen sich die Beschwernisse nicht noch weiter auf. Meinerseits ist ein Übergang zum Kassen-Therapeuten natürlich jederzeit möglich.
Steuerlicher Aspekt
Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie können unter Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerliche geltend gemacht werden.
Bitte erfrage die Einzelheiten beim zuständigen Finanzamt oder deinem Steuerberater.
Ich bin dir gern jederzeit bei Fragen behilflich!